 |
| |
Navigation | |
|
|
 |
 |
| |
Über uns | |
|
|
 |
 |
| | Landesverbände | |
|
|
 |
|
 |
| |
Sozialleistungen |
|
Sterbegeld und Witwen-, Witwer-, Waisengeld
Die GdS versteht sich als gewerkschaftliche Solidargemeinschaft – deshalb erstrecken sich unser Schutz und
unsere Solidarität im Todesfall eines Mitgliedes auch auf die nächsten Angehörigen. Für die Hinterbliebenen von
GdS-Mitgliedern haben wir mit dem Sterbegeld (bis zum 60fachen des durchschnittlichen gezahlten Mitgliedsbeitrags
der letzten 12 Monate) und einem Witwen- und Waisengeld Vorsorge getroffen. Alle diese Leistungen werden ohne
Zahlung zusätzlicher Beiträge gewährt.
Einzelheiten über die Ausgestaltung der solidarischen Finanzhilfe im Todesfall sowie die zustehenden Beträge ergeben
sich aus den Richtlinien über die Sozialleistungen der GdS.
|
|
| |