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  Sozialleistungen  

Sterbegeld und Witwen-, Witwer-, Waisengeld

Die GdS versteht sich als gewerkschaftliche Solidargemeinschaft – deshalb erstrecken sich unser Schutz und unsere Solidarität im Todesfall eines Mitgliedes auch auf die nächsten Angehörigen. Für die Hinterbliebenen von GdS-Mitgliedern haben wir mit dem Sterbegeld (bis zum 60fachen des durchschnittlichen gezahlten Mitgliedsbeitrags der letzten 12 Monate) und einem Witwen- und Waisengeld Vorsorge getroffen. Alle diese Leistungen werden ohne Zahlung zusätzlicher Beiträge gewährt.

Einzelheiten über die Ausgestaltung der solidarischen Finanzhilfe im Todesfall sowie die zustehenden Beträge ergeben sich aus den Richtlinien über die Sozialleistungen der GdS.